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Erweiterte Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9.00

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde zwecks Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld) ist gebührenfrei, wenn ein entsprechender Nachweis von der anfordernden Behörde vorgelegt wird.