Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9.00

Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Die Ausstellung einer Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde zwecks Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld) ist gebührenfrei, wenn ein entsprechender Nachweis von der anfordernden Behörde vorgelegt wird.

Kontakt
  • Bürgerbüro
Kontaktpersonen

  • Frau Evers
  • Frau Ewen
  • Frau Hedemann
  • Herr Schut
  • Frau Seekamp