Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO
Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Wichtige Informationen zu den Bauvorlagen
Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen müssen unbedingt den gesetzlichen Vorgaben der Anlage 1 sowie Anhang zu § 3 Abs. 1 S. 2 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung entsprechen.
Gem. § 3a Abs. 1 S. 4 NBauO muss jeder Ersteller einer jeden Bauvorlage seine eigene Bauvorlage grundsätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) signieren (z. B. Lärmgutachter das eigene Gutachten, Tragwerksplaner die eigene Statik).
Die vom Entwurfsverfasser selbst gefertigten und während der Antragstellung übermittelten Bauvorlagen benötigen gem. § 3a Abs. 1 S. 5 Nr. 2 BauO keine qualifizierte elektronische Signatur, weil bereits eine ausreichende Identifikation über die BundID stattgefunden hat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Anträgen nach § 3a NBauO ist gesetzlich eine Authentifizierung der erklärenden Person vorgeschrieben. Deshalb ist eine Anmeldung im Serviceportal über die BundID mit dem Personalausweis mit aktivierter eID erforderlich.
Unter folgendem Link finden Sie weiterführende Informationen zur BundID und zur AusweisApp2 zum Auslesen des Personalausweises sowie die Möglichkeit zur Registrierung. Für die Einreichung von Bauanträgen ist ausschließlich die Online-Ausweisfunktion zulässig: BundID
Bemerkungen
Online-Dienstleistungen
Bauanträge sind online einzureichen. Klicken Sie auf folgenden Link um zum Serviceportal zu gelangen: Bauen - Serviceportal