Antrag auf Zulassung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung gem. § 66 NBauO
Antrag auf Zulassung einer Abweichung/Ausnahme/Befreiung gem. § 66 NBauO
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für den Neubau, den Umbau sowie die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. Falls das Bauvorhaben keine Baugenehmigung erfordert oder diese noch nicht beantragt werden soll und Sie mit dem Entwurf vom öffentlichen Baurecht abweichen wollen, kann gemäß § 66 NBauO separat ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Anträgen nach § 3a NBauO ist gesetzlich eine Authentifizierung der erklärenden Person vorgeschrieben. Deshalb ist eine Anmeldung im Serviceportal über die BundID mit dem Personalausweis mit aktivierter eID erforderlich.
Unter folgendem Link finden Sie weiterführende Informationen zur BundID und zur AusweisApp2 zum Auslesen des Personalausweises sowie die Möglichkeit zur Registrierung. Für die Einreichung von Bauanträgen ist ausschließlich die Online-Ausweisfunktion zulässig: BundID