Identitätsbereich
Informationen zum Datenschutz
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Meldung als Wahlhelfer/-in.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Stadt Norden 
Am Markt 15
26506 Norden
04931 923-0
stadt@norden.de

2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der externe Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Norden
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
dsb@norden.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke Ihrer Meldung als Wahlhelfer/-in verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten dürfen auch zum Zweck der Berufung von Mitgliedern von Wahlvorständen für künftige andere Wahlen verarbeitet werden, soweit die betroffene Person der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen für diese Datenübermittlungen liefern die Wahlgesetze: Das Bundeswahlgesetz (§ 9 Abs. 5 BWahlG), das Europawahlgesetz (§ 4 EuWG i. V. m. § 9 Abs. 5 BWahlG), das Niedersächsische Landeswahlgesetz (§ 25 Abs. 2 NLWG) und das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (§ 11 Abs. 4 NKWG).
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden mittels eines von unserem Dienstleister Formsolutions bereitgestellten Formulars erfasst und an die zuständige Abteilung verschlüsselt übermittelt.

4. An welche Stellen können Daten übermittelt werden?

Ihre Daten werden nur für den Zweck der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe ist ausschließlich an den/die Wahlvorsteher/-in vorgesehen. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder in ein Drittland. Wir nutzen für die Wahlen einen spezialisierten Software-Anbieter. Dieser wird als Dienstleister für uns tätig und kann im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten erhalten. Wir haben mit diesem Anbieter einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt.

5. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Speicherung erfolgt grundsätzlich bis auf Widerruf.

6. Bin ich verpflichtet meine Daten bereitzustellen?

Sie melden sich freiwillig als Wahlhelfer/-in. Ohne die Angabe Ihrer Daten können wir Ihre Teilnhame als Wahlhelfer/-in leider nicht berücksichtigen. 

7. Widerspruchsrecht

Ihre personenbezogenen Daten dürfen auch zum Zweck der Berufung von Mitgliedern von Wahlvorständen für künftige andere Wahlen verarbeitet werden, soweit die betroffene Person der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Sie haben im letzten Schritt des Formulars die Möglichkeit Ihr Widerspruchsrecht direkt auszuüben. 

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie dem folgenden Link entnehmen:

Datenschutzhinweise Stadt Norden