Baumfällung/Baumveränderung
Baumfällung/Baumveränderung
- Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
- Baum durch Kommune geschützt
- Baumfäll- / rückschnittgenehmigung notwendig
- Zuständigkeit: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde , der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
- Kommunale Baumschutzsatzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben