Kfz-Zulassung und -Abmeldung
Kfz-Zulassung und -Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Zulassung, Abmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges ist nicht die Stadt Norden, sondern der Landkreis Aurich zuständig. Der Landkreis Aurich hat eine Zulassungstelle in Aurich und eine weitere in Norden. Einige Angelegenheiten können über das Online Modul i-Kfz erledigt werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf der Webseite des Landkreises Aurich: Zulassungsstelle - Landkreis Aurich
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.