Boßelerlaubnis
Boßelerlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Durchführung von Boßelspielen ist erlaubnispflichtig, wenn hierfür öffentliche Straßen in Anspruch genommen werden.
Die Stadt Norden ist Erlaubnisbehörde, sofern die Veranstaltung sich auf die Gebiete der Stadt Norden beschränkt. Ansonsten ist der Landkreis Aurich für die Erteilung einer Boßelgenehmigung zuständig.
Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, welche Maßnahmen zur Absicherung der Boßelveranstaltung notwendig sind.
Welche Gebühren fallen an?
Grundsätzlich 11,00 €
Dauererlaubnis für Vereine 22,00 €
Großveranstaltungen je nach Aufwand
Hinweise / Besonderheiten
Mit diesem Antrag kann eine einfache Boßelerlaubnis beantragt werden. Für die Durchführung einer Großveranstaltung und bezüglich einer Dauererlaubnis für Vereine wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.